Die bereits im letzten Newsletter dargestellte Novelle des Verbotsgesetzes wurde nunmehr mit dem BGBl 2023/177 verlautbart und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten.
Die bereits im letzten Newsletter dargestellte Novelle des Verbotsgesetzes wurde nunmehr mit dem BGBl 2023/177 verlautbart und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten.