vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafaufhebung nach § 153c Abs 3 Z 1 StGB und Insolvenz

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2024/3JSt 2024, 170 Heft 2 v. 15.5.2024

§ 153c Abs 3 StGB

Der Strafaufhebungsgrund nach § 153c Abs 3 Z 1 StGB erfordert die Einzahlung der ausstehenden Beiträge zur Gänze. Zahlungen bloß in Höhe der in einem späteren Insolvenzverfahren festgesetzten Quote reichen hiezu nicht aus.

OGH, 06.09.2023, 14 Os 20/23g
(RS0134502)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte