§ 17 AVG, § 120 StVG
Aus einem Erlass des Bundesministeriums für Justiz an die nachgeordneten Dienststellen können inhaftierte Personen kein subjektives Recht ableiten.
OLG Wien, 04.01.2023, 32 Bs 423/22y
§ 17 AVG, § 120 StVG
Aus einem Erlass des Bundesministeriums für Justiz an die nachgeordneten Dienststellen können inhaftierte Personen kein subjektives Recht ableiten.
OLG Wien, 04.01.2023, 32 Bs 423/22y