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Rechtswirkung eines Erlasses gegenüber Inhaftierten

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2024/22JSt 2024, 166 Heft 2 v. 15.5.2024

§ 17 AVG, § 120 StVG

Aus einem Erlass des Bundesministeriums für Justiz an die nachgeordneten Dienststellen können inhaftierte Personen kein subjektives Recht ableiten.

OLG Wien, 04.01.2023, 32 Bs 423/22y

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