vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dolmetschergebühren im elektronischen Rechtsverkehr

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2024/16JSt 2024, 161 Heft 2 v. 15.5.2024

§ 31 Abs 1a GebAG, § 53 Abs 1 Z 3 GebAG

Übermittelt ein:e Dolmetscher:in keine schriftliche Übersetzung, sondern erbrachte sie ihre Übersetzungstätigkeit mündlich während des Beratungsgespräches des Verteidigers mit dem Angeklagten in der Justizanstalt, steht ihr für die bloße Übermittlung der Gebührennote im elektronischen Rechtsverkehr die Gebühr von 12 Euro (§ 31 Abs 1a, § 53 Abs 1 Z 3 GebAG) nicht zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!