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Übergabe im Verhältnis zum Vereinigten Königreich aufgrund des Handels- und Zusammenarbeitsabkommens – welches Verfahrensrecht?

Europastrafrecht AktuellSC Hon.-Prof. Dr. Fritz ZederJSt 2024, 142 Heft 2 v. 15.5.2024

Seit dem 1.1.2021 findet die Übergabe aufgrund von Haftbefehlen im Verhältnis zum Vereinigten Königreich auf der Grundlage des Abschnitts über Übergabe im Handels- und Zusammenarbeitsabkommen statt, das die Union mit dem Vereinigten Königreich abschloss. Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung des OLG Innsbruck11OLG Innsbruck, Beschluss vom 29.2.2024, 7 Bs 44/24i, JSt-Slg 2024/15, 156 (in diesem Heft). werden zunächst die unionsrechtlichen Grundlagen rekapituliert; sodann wird der Frage nachgegangen, welche nationalen Verfahrensbestimmungen am besten angewendet werden sollten.

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