Seit dem 1.1.2021 findet die Übergabe aufgrund von Haftbefehlen im Verhältnis zum Vereinigten Königreich auf der Grundlage des Abschnitts über Übergabe im Handels- und Zusammenarbeitsabkommen statt, das die Union mit dem Vereinigten Königreich abschloss. Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung des OLG Innsbruck1 werden zunächst die unionsrechtlichen Grundlagen rekapituliert; sodann wird der Frage nachgegangen, welche nationalen Verfahrensbestimmungen am besten angewendet werden sollten.