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Zur Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb des Amtes für Betrugsbekämpfung und des Zollamts Österreich nach den jeweiligen Geschäftsverteilungen (Teil 3)

Finanzstrafrecht AktuellStB Dr. Christian HuberJSt 2024, 138 Heft 2 v. 15.5.2024

Dieser Beitrag setzt die Serie an Darstellungen der Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb des Amtes für Betrugsbekämpfung (ABB) einerseits und des Zollamtes Österreich (ZAÖ) andererseits fort, welche im Heft 02/2023 begonnen und im Heft 06/2023 fortgesetzt wurde. Dieser dritte Teil setzt die Zuständigkeitsverteilungen im Ermittlungsverfahren beim ABB fort, wobei insbesondere auf die mit Wirksamkeit zum 1. 7. 2022 neu eingeführte bundesweit einheitliche Zuständigkeit eines einzigen Teams Strafsachen zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens – für Finanzvergehen, die nach dem 31.12.2020 begangen wurden – eingegangen wird. Ferner wird für die praktische Umsetzung dieser Zuständigkeitsregelungen ein Fallprüfungsschema präsentiert, welches die wichtigsten Punkte aufzählt, die möglicherweise zu einer Zuständigkeitsänderung führen. Abschließend wird noch auf die möglicherweise eintretenden Änderungen der Zuständigkeit während eines laufenden Untersuchungsverfahrens eingegangen bzw auf die letztmöglichen Zeitpunkte einer noch möglichen Sanierung der nunmehr eingetretenen Unzuständigkeit von Teams Strafsachen des Amts für Betrugsbekämpfung.

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