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Schwere Straftaten als Ordnungswidrigkeiten im Strafvollzug

AufsätzeMag. Norbert SchindeckerJSt 2024, 131 Heft 2 v. 15.5.2024

Bereits vor Jahrzehnten hat sich für den Fall der Begehung schwerer Straftaten (zB einen Mord) durch Insassen einer Justizanstalt11Seit dem Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022 (BGBl I 2022/223) wird unterschieden zwischen Justizanstalten (JA) und forensisch-therapeutischen Zentren (FTZ). In beiden Einrichtungsarten ist das im StVG normierte Ordnungsstrafregime von Bedeutung. Der Lesbarkeit halber wird hier jeweils nur auf Justizanstalten Bezug genommen. eine bestimmte Interpretation der Vorgaben über die Ordnungsstrafen im Strafvollzugsgesetz (StVG) dahingehend etabliert, dass solche nicht als Ordnungswidrigkeiten iS von § 107 StVG geahndet werden können. Im vorliegenden Beitrag wird insbesondere versucht, die mit der Herleitung dieses Ergebnisses bei näherer Betrachtung kaum überwindbaren systematischen Probleme sowie die Hintergründe der im Gesetz normierten Bestimmungen zu illustrieren.

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