Der Beitrag beschäftigt sich mit zwei zeitnah ergangenen Erkenntnissen des VfGH, mit denen einerseits die Bestimmungen der StPO im Zusammenhang mit der Sicherstellung von Datenträgern als verfassungswidrig aufgehoben und andererseits der doppelten Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren durch Gericht und Datenschutzbehörde bestätigt wurden.