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Verbotsgesetz-Novelle 2023 – Zur aktuellen Rechtslage

Aktuelle Gesetzesvorhabenao. Univ.-Prof. Dr. Alexander TipoldJSt 2024, 109 Heft 2 v. 15.5.2024

Die Verbotsgesetz-Novelle 202311BGBl I 2023/177. Siehe dazu eingehend Hajszan, Die Verbotsgesetz-Novelle 2023: Änderungen im Bereich der Strafbestimmungen, ÖJZ 2024, 214 und ders, Die Verbotsgesetz-Novelle 2023: Flankierende Änderungen, ÖJZ 2024, 342. ist mit 1.1.2024 in Kraft getreten. Im Vergleich zum Ministerialentwurf22279/ME. Die Begutachtungsfrist lief bis 19.7.2023; es wurden 59 Stellungnahmen abgegeben (so die Zählung auf der Parlamentshomepage; die Nummerierung der Stellungnahmen geht aber bis 62). wurden nicht nur die §§ 3g und 3h VerbotsG umgestaltet und die inländische Gerichtsbarkeit geregelt, vielmehr sind alle Bestimmungen von der Reform dieses Gesetzes erfasst. Bei der Regelung der inländischen Gerichtsbarkeit weicht das Gesetz erheblich vom ME ab. Darüber hinaus wurde § 2 Uniform-Verbotsgesetz von einer gerichtlichen zu einer verwaltungsrechtlichen Strafbestimmung. Änderungen gibt es auch in den Verwaltungsstrafbestimmungen des EGVG, AbzeichenG und Symbole-G. Die Reform des VerbotsG hebt sich in seiner Differenziertheit und Begründung erfreulicherweise stark von den letzten kriminalpolitischen Akzenten des BMJ und des Gesetzgebers des Jahres 2023 ab.

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