§ 48 StVG
Die eigenverschuldete Unmöglichkeit, im erlernten Beruf beschäftigt zu werden, begründet kein subjektiv-öffentliches Recht auf Ausbildung in einem anderen (bislang nicht erlernten) Beruf.
OLG Wien, 12.10.2023, 32 Bs 162/23t
§ 48 StVG
Die eigenverschuldete Unmöglichkeit, im erlernten Beruf beschäftigt zu werden, begründet kein subjektiv-öffentliches Recht auf Ausbildung in einem anderen (bislang nicht erlernten) Beruf.
OLG Wien, 12.10.2023, 32 Bs 162/23t