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Elektronisch überwachter Hausarrest – Vollzugstauglichkeit, geeignete Beschäftigung

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2024/9JSt 2024, 77 Heft 1 v. 20.2.2024

§ 5 Abs 1 StVG, § 133 Abs 1 StVG, § 156 Abs 1 Z 2 lit b StVG

Seite 77


Gesundheitsbezogene Maßnahmen können einzelfallbezogen beim Beschäftigungsausmaß zu berücksichtigende Umstände darstellen, sie dürfen allerdings nicht die Wiedereingliederung der Person, welche einen der zentralen Punkte des eüH darstellt, ersetzen. (1)

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