Bei indeterministischen Schuldkonzepten wird ein Zusammenhang zwischen Schuld bzw Strafrecht und Willensfreiheit vorausgesetzt.1 , 2 Es stellt sich dabei die Frage, wie die Strafrechtswissenschaft mit Erkenntnissen der Hirnforschung umgehen soll, die eine Widerlegung des „freien“ Willens nahelegen. Eine Möglichkeit könnte sein, die Schuldfähigkeit als askriptiven – zuschreibenden – Begriff zu verstehen.