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Strafrechtliche Schuld(fähigkeit) als askriptiver Begriff – Zugleich eine Besprechung von Spilgies, Über Schuld und Strafe auf deterministischer Grundlage (2021)

AufsätzeMag. Dr. Sergio PollakJSt 2024, 13 Heft 1 v. 20.2.2024

Bei indeterministischen Schuldkonzepten wird ein Zusammenhang zwischen Schuld bzw Strafrecht und Willensfreiheit vorausgesetzt.11Dieser Beitrag entstand im Rahmen des von der B&C Privatstiftung drittmittelfinanzierten Forschungsprojekts Unternehmensstrafrecht im globalen Wettbewerb und Menschenrechtsschutz (UWM) an der Abteilung für Unternehmensstrafrecht und Strafrechtspraxis, JKU Linz. Der Verfasser bedankt sich für die Durchsicht des Manuskripts und seine wertvollen Anmerkungen bei RA Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer. , 22Vgl Mohr, Welche Freiheit braucht das Strafrecht?, in Lampe/Pauen/Roth (Hrsg), Willensfreiheit und rechtliche Ordnung (2008) 72 (73). Es stellt sich dabei die Frage, wie die Strafrechtswissenschaft mit Erkenntnissen der Hirnforschung umgehen soll, die eine Widerlegung des „freien“ Willens nahelegen. Eine Möglichkeit könnte sein, die Schuldfähigkeit als askriptiven – zuschreibenden – Begriff zu verstehen.

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