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Zur Regelung des § 39a StGB

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2023/15JSt 2023, 8 Heft 6, Newsletter VÖStV v. 18.12.2023

OGH, 26.04.2023, 12 Os 29/23s

Soweit hier von Bedeutung führt der OGH aus:

„[1] Mit dem angefochtenen Urteil wurden * S* und * D* jeweils des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB (I./) sowie * S* des Verbrechens des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 letzter Fall StGB (II./) schuldig erkannt.

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