Mit dem Ministerialentwurf 2023-0.250.807 legt das BMJ einen Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das StGB, die StPO, das Kommunikationsplattformen-Gesetz und das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert werden sollen.
Aus Sicht der Strafverteidigung ist dabei auf die geplante zentrale Novellierung des § 207a StGB hinzuweisen, die wie folgt lauten soll: