OGH, 10.05.2023, 13 Os 30/23w
Zur neuen Rechtslage hält der OGH fest:
„[1] Das Landesgericht für Strafsachen Wien verhängte (auf Antrag der Staatsanwaltschaft [ON 1.3, 1]) mit Beschluss vom 23. Jänner 2023 über * C* die Untersuchungshaft aus den Gründen der Fluchtgefahr und der Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Z 1 und 3 lit b StPO (ON 10), die es (unter anderem) mit Beschluss vom 2. März 2023 aus denselben Haftgründen fortsetzte (ON 35).