§ 156c Abs 1 Z 2 lit b StVG
Das (bloße) Vorliegen eines rechtskräftigen Aufenthaltsverbots ist nicht gleichzusetzen damit, dass die Ausübung einer legalen Erwerbstätigkeit im Inland nicht mehr möglich ist.
OLG Wien, 02.08.2023, 32 Bs 86/23s
§ 156c Abs 1 Z 2 lit b StVG
Das (bloße) Vorliegen eines rechtskräftigen Aufenthaltsverbots ist nicht gleichzusetzen damit, dass die Ausübung einer legalen Erwerbstätigkeit im Inland nicht mehr möglich ist.
OLG Wien, 02.08.2023, 32 Bs 86/23s