Mit 1.9.2023 treten zwei Reformen des StGB in Kraft. Im Gesetzgebungsprozess war es offenbar nicht möglich, die auf zwei Ministerialentwürfe aufgeteilten Änderungen des StGB zu einem einzigen Gesetz zu vereinen. Somit wird das StGB durch BGBl I 2023/99 und BGBl I 2023/100 gleichzeitig geändert. Auch die Beschlüsse des Nationalrats und die Genehmigung des Bundesrates erfolgt am jeweils selben Tag. Die Änderungen gegenüber den Ministerialentwürfen1 waren minimal, dennoch soll die neue Rechtslage nun kurz dargestellt werden. Das geplante Inkrafttreten hat sich im Vergleich zu den ME nur um drei Monate verzögert. Die Änderung des JGG geht hingegen auf einen Initiativantrag zurück.2