Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden führen de lege ferenda zweifelsohne alle Maßnahmen, die der Verfahrensbeschleunigung dienen, zu wünschenswerten Änderungen in der StPO. Hierzu stellt der Autor im nachfolgenden Beitrag zwei Überlegungen an.
Deskriptoren: Sichtungsverfahren; Sicherstellung; englischsprachige Dokumente; Verfahrenssprache.