19. Österreichischer StrafverteidigerInnentagJSt 2023, 382 Heft 5 v. 9.10.2023
Ich möchte mit Grundsätzlichem beginnen, nämlich mit einer Analyse, besser: einer Reflexion zum Begriff Strafverteidigung. Dabei ist es mir ein Anliegen, drei kurze Aussagen von großen Strafrechtsdenkern zu zitieren: