OGH, 06.12.2022, 14 Os 122/22f
Obwohl die außerordentliche Wiederaufnahme nicht in den Händen der Verteidigung liegt, ist es dennoch wesentlich zu wissen, wann eine solche zielführend bei der Generalprokuratur iSd § 362 Abs 1 Z 2 StPO angeregt werden kann und sollte: