§ 20 StGB, § 146 StGB, § 147 StGB, § 148 StGB
Bei im Zeitpunkt der Kreditaufnahme gänzlich fehlender Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmer, über die die Kreditgeberin getäuscht wird, tritt der Schaden bereits mit der Zuzählung der jeweiligen Darlehensvaluta
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