Unbestritten ist in seiner Bedeutung, dass die Justiz eine tragende Säule des Rechtsstaates darstellt. In den zwölf Jahren des nationalsozialistischen Reiches hat das von den politischen Machthabern begangene Unrecht sukzessive auch die Justiz erfasst, wobei es keinen wesentlichen Unterschied zwischen Deutschland und Österreich gegeben hat. Viele elementare Rechtsgrundsätze, wie sie auch heute selbstverständlich sind, wurden vollkommen außer Acht gelassen. Das dritte Reich entstand auf den Fundamenten eines bürgerlichen Rechtsstaates, die Weimarer Verfassung galt weiterhin, und die Anwendung der Gesetze kontrollierten unabhängige Gerichte. Das erstaunliche war, dass die Richter und Staatsanwälte, welche vor dem Umbruch in der NS-Zeit tätig waren, nach 1945 dieselben waren.