Das gegenständliche Werk basiert auf der Dissertation, die sein Verfasser im Jahre 2015 einreichte. Danach brachte er es auf den aktuellen Stand und versucht damit einen außerordentlichen Rechtsbehelf des Strafverfahrensrechts darzustellen, der dem wenig strafrechtsaffinen Praktiker manchmal Kopfzerbrechen bereitet. Ist es doch ungewöhnlich, dass selbst rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren noch durch eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes (im Folgenden kurz: Wahrungsbeschwerde), welche in der Hand der Generalprokuratur liegt, wieder aufgerollt werden können.