§ 6 AVG, § 122 StVG
Die Frage der Zuständigkeit ist „eine stets notwendige verfahrensrechtliche Vorfrage eines Sachbegehrens“, die von Amts wegen wahrzunehmen ist. Anbringen, für die die Behörde nicht zuständig ist, sind an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder der Einschreiter an diese zu verweisen. (1)