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Zuständigkeit, Aufsichtsbeschwerde

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2023/24JSt 2023, 145 Heft 2 v. 28.4.2023

§ 6 AVG, § 122 StVG

Die Frage der Zuständigkeit ist „eine stets notwendige verfahrensrechtliche Vorfrage eines Sachbegehrens“, die von Amts wegen wahrzunehmen ist. Anbringen, für die die Behörde nicht zuständig ist, sind an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder der Einschreiter an diese zu verweisen. (1)

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