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Suchtgifthandel, Überlassen, Zusammenrechnung, gleichartige Realkonkurrenz, Additionsvorsatz, Restmenge

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2023/20JSt 2023, 140 Heft 2 v. 28.4.2023

§ 27 Abs 1 Z 1 8. Fall SMG, § 28a Abs 1 5. Fall SMG, § 28a Abs 4 Z 3 SMG

Seite 140


Wenn jeweils dasselbe Tatbild in gleichartiger Realkonkurrenz – wenn auch in unterschiedlichen Beteiligungsformen – verwirklicht und durch Zusammenrechnung das 25-Fache der Grenzmenge überschritten wird, wird nur ein Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1, Abs 4 Z 3 SMG begründet.

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