Der vorliegende Beitrag widmet sich der anwaltlichen Vertretung von zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen im Verfahren über die bedingte Entlassung. Er basiert auf der sekundäranalytischen Auswertung einer empirischen Studie, welche sich der Entlassungspraxis und der Begründung der (Nicht-)Entlassungsentscheidungen bei „Lebenslangen“ in den vergangenen 20 Jahren widmete. Nach Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen für eine anwaltliche Vertretung werden die zur Bedeutung juristischen Beistands erzielten Studienergebnisse berichtet, bevor in einem abschließenden Kapitel rechtspolitische Schlussfolgerungen gezogen werden.