Die Rechte von Opfern in Strafverfahren haben in Österreich in den letzten Jahrzehnten sukzessive Erweiterungen erfahren. Rechte können allerdings nur dann ihre Wirksamkeit entfalten, wenn sich die Rechtsinhaber:innen bei Nichteinhaltung auch effektiv dagegen wehren können. In vorliegendem Aufsatz wird die Ansicht vertreten und argumentiert, dass dies in Österreich derzeit insbesondere hinsichtlich des Schutzes der Opfer vor einer sekundären Viktimisierung unzureichend erfüllt ist.