Zur Erfüllung des Regierungsprogramms als Reaktion auf die „Ibiza“-Affäre1 liegt nun ein Entwurf eines Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2023 vor:2 Mit einem neuen Tatbestand in § 265a StGB soll der „Mandatskauf“ strafrechtlich erfasst werden. Die §§ 304 und 307 StGB werden auf die Korruption künftiger Amtsträger erweitert. Änderungen in den Bundesgesetzen über die Wahl des Nationalrats und der Mitglieder des Europäischen Parlaments ergänzen diese Neuregelung. Auch werden die Strafdrohungen des Korruptionsstrafrechts für den Fall erhöht, dass der Vorteil mehr als 300.000 Euro beträgt. Im VbVG werden die Höchstbeträge der Tagessätze erhöht. Die Neuregelungen sollen mit 1.6.2023 in Kraft treten.