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Zur Beurkundung der Beeidigung von Schöffen

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2023/6JSt 2023, 7 Heft 1, Newsletter VÖStV v. 2.3.2023

OGH, 27.09.2022, 11 Os 79/22k

Soweit hier relevant hält der OGH in dieser Entscheidung fest:

„[4] Die Verfahrensrüge (Z 3) wendet unter Kritik am Unterbleiben der Führung eines Eidbuchs beim Landesgericht für Strafsachen Graz (§ 240a Abs 3 zweiter Satzteil StPO; § 5 Abs 3 Geo) Nichtigkeit zufolge „Verletzung des § 240a Abs 3 StPO“ ein, weil „die Verteidigung nicht überprüfen kann, ob eine Beeidigung tatsächlich im Jahr 2021 stattgefunden hat“. Wegen Verletzung der Vorschrift des § 240a StPO liegt der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 3 StPO allerdings nur vor, wenn zur Hauptverhandlung Schöffen herangezogen werden, die weder bei Beginn derselben noch sonst

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