Elf Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH der letzten Jahre betrafen Fragen der Auslieferung an Drittstaaten; neun davon sind entschieden. Die Rechtsprechung des EuGH hat ein umfangreiches Regelwerk geschaffen. Dabei wird in erstaunlichem Umfang Grundsätzen des Unionsrechts, wie dem Verbot der Diskriminierung von Unionsbürgern oder dem Verbot der Doppelverfolgung und -bestrafung, Vorrang vor völkerrechtlichen Pflichten gegenüber Drittstaaten eingeräumt. Der Beitrag analysiert die Rechtsprechung des EuGH und zeigt die Spannungsfelder zum Völkerrecht auf.