§ 178 StGB, § 179 StGB
Die Erstattung falscher Angaben beim Contact-Tracing, ist – unabhängig vom Vorhandensein eines entsprechenden Krankheitserregers – nicht typischerweise geeignet,
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§ 178 StGB, § 179 StGB
Die Erstattung falscher Angaben beim Contact-Tracing, ist – unabhängig vom Vorhandensein eines entsprechenden Krankheitserregers – nicht typischerweise geeignet,
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