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Anzeige- oder Meldepflicht der Krankheit objektive Bedingung der Strafbarkeit – kein Vorsatz darauf nötig

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/53JSt 2022, 489 Heft 5 v. 17.10.2022

§ 178 StGB

Die Strafbarkeit nach § 178 StGB ist an die objektive Bedingung geknüpft, dass die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört, womit sich der Vorsatz nicht auf die Anzeige- oder Meldepflicht beziehen muss.

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