In den ersten beiden Teilen des Beitrags (JSt 2022, 146 und 253) wurden mehrere Vorhaben zu Mindeststandards für das materielle Strafrecht in Form von Kriminalisierungspflichten vorgestellt: Richtlinien-Vorschläge Umweltstrafrecht sowie Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt; Erweiterung der Liste der „eurocrimes“ um Hetze und Hasskriminalität. Inzwischen liegen zwei weitere Vorhaben auf den Verhandlungstischen des Rates und des Europäischen Parlaments: Einerseits ein Vorschlag zu einer Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten; andererseits sollen strafrechtliche Maßnahmen gegen Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der Union vereinheitlicht werden, wozu zunächst die Liste der „eurocrimes“ erweitert werden muss. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und den Stand des zuletzt genannten Vorhabens, bietet aber zunächst einen Überblick über die strafrechtlichen Aktivitäten der Union in Reaktion auf den Angriff auf die Ukraine.