Im Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 20221 finden sich einerseits wünschenswerte Klarstellungen für den Verteidiger und andererseits im Bereich des Zollstrafrechts Adaptierungen, die eine deutliche Verfahrensbeschleunigung durch Erhöhung der Wertgrenzen im Bereich des vereinfachten Verfahrens bewirken.