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Chancen und Risiken der virtuellen Vernehmungssituation11Der folgende Beitrag beruht auf einem Vortrag der Verfasserin Christine Untch auf der Strafrechtlichen Tagung für Assistent:innen mit dem Thema „Vernehmung und Verhandlung via Videokonferenz: Deus ex machina im Strafprozess?“ an der Johannes-Keppler-Universität Linz. Der Vortragsstil wurde weitgehend beibehalten. Teil des Vortrags war eine Simulation der Beschuldigtenvernehmung und deren Aufzeichnung, auf die im Rahmen dieses Beitrags verzichtet werden muss. Die Vernehmungssimulation wurde von Verfasser Max Wrobel und Frau Lena Wasser vor Ort durchgeführt.

AufsätzeChristine Untch , Max WrobelJSt 2022, 319 Heft 4 v. 17.8.2022

Die deutsche Strafprozessordnung sieht in §§ 136 Abs 4 und 58a dStPO die Möglichkeit und in bestimmten Fällen die Pflicht zur audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigten- bzw Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren vor. Ob eine Vernehmung aufgezeichnet wird, liegt weitgehend im Ermessen der Ermittlungspersonen. Standardisierte Regeln dazu, wie eine solche Aufzeichnung vorzunehmen ist, fehlen insgesamt. Der folgende Beitrag beschäftigt sich daher mit der Frage, welche Chancen und Risiken die virtuelle Vernehmungssituation in Form des Videoprotokolls bereithält und inwieweit die Art und Weise ihrer Vornahme Vor- und Nachteile beeinflusst.

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