1. (C-514/21 ) a) Wenn um die Übergabe der gesuchten Person zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe ersucht wird, die zunächst zur Bewährung ausgesetzt worden war, deren Vollstreckung aber später aufgrund der Verurteilung der gesuchten Person wegen einer weiteren Straftat angeordnet wurde, und wenn dieser Vollstreckungsbeschluss von dem Gericht erlassen wurde, das die gesuchte Person wegen dieser weiteren Straftat verurteilt hat, ist dann das Verfahren, das zu dieser späteren Verurteilung und dem Vollstreckungsbeschluss geführt hat, im Sinne von Art 4a Abs 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI Teil der „Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat“?