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Zum Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen und Berücksichtigung bei der Haftbeschwerde

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/36JSt 2022, 282 Heft 3 v. 9.6.2022

§ 34 Abs 2 StGB

Wurde eine durch Verstoß gegen das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen (§ 9 Abs 2, § 177 Abs 1 StPO) bewirkte Verletzung des Angeklagten in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit bereits im Haftbeschwerdeverfahren anerkannt und ausgeglichen, ist eine Strafmilderung zur Beseitigung der Opferstellung im Sinn des Art 34 MRK nicht erforderlich.

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