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Das Opfer zum abrupten Abbremsen zu zwingen fällt auch unter Kraftanwendung

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/30JSt 2022, 281 Heft 3 v. 9.6.2022

§ 105 StGB

Die zwar vom Opfer hervorgerufene Kraft (= Masse mal Beschleunigung) wird erst durch das in Rede stehende Täterverhalten (das sich dieser Kraft bedient) gegen die körperliche Sphäre des Opfers gelenkt – physikalisch nicht anders als durch ein Losfahren des Täters auf ein Opfer.

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