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Suchtgifthandel, Cocain, Reinheitsgehalt, Notorietät, Begründungsmangel, Unvollständigkeit

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2022/32JSt 2022, 274 Heft 3 v. 9.6.2022

§ 28a Abs 1 5. Fall SMG, § 28a Abs 4 Z 3 SMG, § 281 Abs 1 Z 5 StPO

Die Feststellung, wonach das überlassene Kokain einen „notorischen durchschnittlichen Reinsubstanzgehalt von 30 %“ aufwies, ist unvollständig begründet, weil die Aussage eines Zeugen, wonach sich das vom Angeklagten überlassene Suchtgift bei einer gemeinsamen Konsumation als „Katastrophe“ erwiesen habe, unerörtert blieb.

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