Nach mehreren Jahren Pause hat die Europäische Kommission wieder einen Vorschlag zu einer Richtlinie vorgelegt, die Mindeststandards für das materielle Strafrecht in Form von Kriminalisierungspflichten enthält. Der Gegenstand der Richtlinie ist hochaktuell – es geht um Umweltschutz. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Richtlinienvorschlags und stellt dar, inwieweit über das geltende Recht hinausgegangen wird.