Neben den umfangreichen und teilweise kasuistischen Regelungen zur Bewältigung der COVID-19 Pandemie wurden auch einige Neuregelungen erlassen, welche sich im Dauerrecht des Finanzstrafgesetzes finden. Der erste Teil befasst sich mit den Änderungen im Finanzstrafgesetz, welche durch das Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020, BGBl I 2019/91) bedingt waren. Im nächsten Teil werden die Änderungen besprochen, die durch das 2. Finanzorganisations-Reformgesetz (BGBl I 2020/99) und Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2021 StrEU-AnpG 2021 (BGBl I 2021/94) erfolgt sind.