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Richter der Strafverfügung für Hauptverhandlung ausgeschlossen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/14JSt 2022, 81 Heft 1 v. 1.3.2022

§ 43 Abs 2 StPO, § 491 Abs 8 StPO

Gemäß § 491 Abs 8 StPO ist jener Richter, der die Strafverfügung erlassen hat, von der auf den Einspruch folgenden Hauptverhandlung ausgeschlossen, weil § 43 Abs 2 StPO sinngemäß gilt.

OGH, 09.03.2021, 11 Os 139/20f
(RS0133590)

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