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Zur (Un-)Möglichkeit der Unterbrechung beim Maßnahmenvollzug

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/12JSt 2022, 81 Heft 1 v. 1.3.2022

§ 165 StVG, § 166 StVG

Im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs 1 StGB kommt eine Unterbrechung der Unterbringung nach § 166 Z 2 lit a iVm § 165 Abs 2 StVG zwar nicht in Betracht, weil im Verfahren zur Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB keine Strafe verhängt wird, eine Unterbrechung nach § 166 Z 2 lit b ist hingegen – mangels widerstreitender Anordnung des § 165 Abs 1 StVG – nicht von vornherein ausgeschlossen.

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