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Freispruch der natürlichen Person und VbVG.

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/10JSt 2022, 80 Heft 1 v. 1.3.2022

§ 15 Abs 1 VbVG, § 22 Abs 1 VbVG, § 22 Abs 3 VbVG

Ist das im gemeinsam geführten Hauptverfahren (§§ 15 Abs 1, 22 Abs 1 VbVG) ergangene Urteil über die natürliche Person (§ 22 Abs 1 VbVG) ein Freispruch, wird die Verbundenheit der Verfahren gerade dadurch gelöst (§ 22 Abs 3 VbVG).

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