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Beratungsprotokoll der Geschworenen, Anfechtungsrahmen der Tatsachenrüge

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2022/4JSt 2022, 67 Heft 1 v. 1.3.2022

§ 258 Abs 2 2. Satz iVm 302 Abs 1 StPO, § 345 Abs 1 Z 10a StPO

Das Protokoll über die Beratung und Abstimmung des Geschworenengerichts ist nicht Gegenstand der Nichtigkeitsbeschwerde.11RIS-Justiz RS0133773.

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