OGH, 07.06.2021, 13 Os 37/21x
Soweit relevant führt der OGH hier aus wie folgt:
„[1] Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden, angefochtenen Urteil wurde Renate E***** im zweiten Rechtsgang (vgl zum ersten 13 Os 121/19x) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt.