Der zentrale Rechtsbestand der Union auf dem Gebiet des Strafrechts macht gut 40 Rechtsakte aus; es handelt sich vor allem um Richtlinien, zahlreiche Rahmenbeschlüsse, einzelne Verordnungen und sogar noch ein Übereinkommen und einen Beschluss. Zu allen diesen Rechtakten sind Umsetzungs- bzw Durchführungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten erforderlich. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Schritte, die die Kommission nach Annahme der Rechtsakte gesetzt hat (Berichte, Umsetzungskontrolle, Vertragsverletzungsverfahren), und bewertet ihre Rolle als Hüterin der Verträge im Bereich des Strafrechts.