Internationale und Europäische Haftbefehle sind wertvolle Instrumente der Kriminalitätsbekämpfung. Sie tragen dazu bei, dass sich Straftäter nicht durch das Überschreiten von Landesgrenzen der Strafverfolgung entziehen können. Gleichzeitig bieten sie auch erhebliches Missbrauchspotential. Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, unter welchen Umständen es möglich ist, Internationale und Europäische Haftbefehle durch die Bestechung von Amtsträgern zu erwirken und damit unliebsame Personen aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Sofern Strafverfolgungsbehörden im deutschsprachigen Raum gekaufte Haftbefehle aus dem Ausland vollstrecken, werden sie damit zum verlängerten Arm von Kriminellen. Die vorliegenden Erkenntnisse sind somit von größter Relevanz für Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwälte, Richter und Strafverteidiger.