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Zur Zuständigkeitsprüfung nach § 37 Abs 2 erster Satz dritter Fall StPO (I)

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2021/66JSt 2021, 535 Heft 5 v. 5.10.2021

§ 37 StPO

Sind mehrere Personen gleichzeitig (zumindest auch) als unmittelbare Täter angeklagt, scheidet eine Zuständigkeitsanknüpfung nach § 37 Abs 2 erster Satz dritter Fall StPO auch dann aus, wenn nur einer der Angeklagten ausschließlich als unmittelbarer Täter, die übrigen aber (auch) als Beitragstäter gehandelt haben sollen.

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